Zutritt nur nach 3G-Regel

Alle Personen, die weder den Nachweis vollständig geimpft oder genesen erbringen können, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen. Dieses darf nicht alter als 24 Stunden (Schnelltest), bzw.
48 Stunden (PCR-Test) sein. Alle Nachweise gelten nur in Verbindung mit dem gültigen Personalausweis/Reisepass. Schülerinnen und Schüler (in Verbindung mit dem Schülerausweis) und Kinder bis zum Schuleintritt gelten als getestete Personen.

Keinen Zutritt haben Personen

  • die auf behördliche Anweisung unter Quarantäne stehen
  • die in den 14 Tagen vor dem Spiel positiv auf CoVid-19 getestet wurden
  • die in den 14 Tagen vor dem Spiel Kontakt zur einer positiv auf CoVid-19 getesteten Person hatten
  • die sich in den 14 Tagen vor dem Spiel in einem aktuell ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben
  • die respiratorische Symptome aufweisen
  • die die Regeln zum Tragen einer medizinischen Maske nicht befolgen

Bewegung im Innenbereich

  • Ein Mindestabstand von 1,5 m ist sowohl beim Ein- und Auslass als auch auf den Bewegungsflächen einzuhalten.
  • Eine medizinische Maske ist beim Betreten und Verlassen sowie auf den Bewegungsflächen und in den sanitären Räumen verpflichtend.
  • Die Maskenpflicht gilt auch auf dem Sitzplatz.
  • Es werden ausschließlich Sitzplätze belegt, keine Stehplätze.
  • Bewegungsflächen dürfen nicht als Stehplatz genutzt werden.
  • Das Spielfeld darf nach Spielende nicht betreten werden, Kontakt zu Spielern ist nicht gestattet.

Getränke und Snacks

Getränke und Snacks werden verkauft. Diese müssen am Platz eingenommen werden. Ein längerer Aufenthalt im Thekenbereich und auf den Bewegungsflächen ist zu vermeiden.